BMJV – Pressemitteilungen – Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Europäische Vorgaben sollen möglichst bürokratiearm ins deutsche Recht umgesetzt werden https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0724_CSRD.html
Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem verbindliche europäische Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ins deutsche Recht umgesetzt werden sollen. Die EU-Vorgaben sind in der sog. CSR-Richtlinie enthalten (CSR steht für Corporate Sustainability Reporting).
Unternehmen, die nach den europäischen Vorgaben berichten werden, müssen dann nicht mehr