BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2010_Vormundschafts-und-Betreuungsrecht.html?nn=18816
Ein Amtsvormund soll dabei höchstens 50 Mündel betreuen – und nicht mehr wie bislang
Ein Amtsvormund soll dabei höchstens 50 Mündel betreuen – und nicht mehr wie bislang