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Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) – BMFSFJ

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

Das SBGG erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen zum SBGG beantwortet.
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