Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten in Kraft getreten – BMBFSFJ https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/gestaffelter-mutterschutz-bei-fehlgeburten-in-kraft-getreten-265316
Abhängig beschäftigte Frauen haben nun die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen. Die neuen Staffelungen betragen zwischen zwei und acht Wochen.
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