Altstadtsanierung: Noch bis 2030 von steuerlichen Vergünstigungen profitieren https://serviceportal.stendal.de/de/artikel-detailansicht/116672,42,de,1.html
„Altstadt“ aufzuheben– einzelne Quartiere sind bereits seit Oktober 2025 nicht mehr – Baumaßnahmen bereits vorher durchgeführt wurden, kann eine Bescheinigung hierüber nicht mehr – Bismarckstraße-Wendstraße-Nordwall und Rathenower Straße-Südwall- Im Tangermünder Tor nicht mehr
„Altstadt“ aufzuheben– einzelne Quartiere sind bereits seit Oktober 2025 nicht mehr
