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Altstadtsanierung: Noch bis 2030 von steuerlichen Vergünstigungen profitieren

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„Altstadt“ aufzuheben– einzelne Quartiere sind bereits seit Oktober 2025 nicht mehr – Baumaßnahmen bereits vorher durchgeführt wurden, kann eine Bescheinigung hierüber nicht mehr – Bismarckstraße-Wendstraße-Nordwall und Rathenower Straße-Südwall- Im Tangermünder Tor nicht mehr
„Altstadt“ aufzuheben– einzelne Quartiere sind bereits seit Oktober 2025 nicht mehr