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Digital Services Act-Der richtige Weg zur Regulierung von Online Diensten?

https://infopoint-europa.de/de/articles/digital-services-act-der-richtige-weg-zur-regulierung-von-online-diensten

Bereits seit längerer Zeit erfolgten sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene Rufe nach einer Erneuerung des Regelungsrahmens  für die Erbringung digitaler Dienstleistungen, um so Plattformbetreiber mit zunhemender Marktmacht in die Verantwortung zu ziehen und einen Wettbewerb zu gewährleisten. Während immer stärker wachsende Dienste-Anbieter zahlreiche Privilegien genießen, seien die Rechte der Nutzer nur unzureichend geschützt.
Diese sind jedoch aufgrund der rasanten Entwicklung der Internet-Dienste nicht mehr

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Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für Europas Zivilgesellschaft

https://infopoint-europa.de/de/articles/chancen-und-herausforderungen-der-digitalisierung-fuer-europas-zivilgesellschaft

Meinungsartikel: Warum die Entwicklung digitaler Kompetenzen auch für Europas Zivilgesellschaft eine Herausforderung ist und warum Vereine von einem „Chief Technical Officer“ (CTO) profitieren würden.
deshalb nicht die Antwort auf die Fragen bieten, wie wir jetzt und in naher Zukunft mehr

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EuGH: Fluggastrechte und "außergewöhnliche Umstände"

https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-und-fluggastrechte-und-aussergewoehnliche-umstaende

Der EuGH (Urteil vom 16.05.2024 – Az. C-405/23) hat mal wieder zur sog. Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11.02.2004) entschieden. Diesmal ging es um den Ausschluss von Ausgleichszahlungsansprüchen des Fluggastes wegen „außergewöhnlichen Umständen“. Diese können – so der EuGH – auch darin begründet sein, dass der Flughafenbetreiber nicht genügend Personal für die Gepäckverladung hat. Das Luftfahrtunternehmen, dessen Flug aufgrund eines solchen außergewöhnlichen Umstands eine große Verspätung hatte, muss jedoch zur Befreiung von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen an die Fluggäste nachweisen, dass sich dieser Umstand auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären und dass es gegen dessen Folgen die der Situation angemessenen Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen hat.
aber nach der Rechtsprechung des EuGH auch für Verspätungen von drei Stunden oder mehr

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100 Tage im Amt

https://infopoint-europa.de/de/articles/von-der-leyens-zweite-amtszeit

Am 1. Dezember 2024 trat Ursula von der Leyen ihre zweite Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission an. Während ihr Antrittsprogramm deutlich die wirtschaftliche Entwicklung in den Mittelpunkt stellte, fordern neue geopolitische Realitäten 100 Tage später ein radikales Umdenken.
So bleibt die wirtschaftliche Agenda, die ursprünglich ihren Fokus prägte, nicht mehr

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