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EUROPÄISCHE SEPARATIONSBEWEGUNGEN UND IHRE FOLGEN FÜR DIE EU- MITGLIEDSCHAFT

https://infopoint-europa.de/de/articles/europaeische-separationsbewegungen-und-ihre-folgen-fuer-die-eu-mitgliedschaft

Gliederungsübersicht:     I. Einleitung    II. Separationsbewegungen Schottlands und Kataloniens              1. Kurzdarstellung der Ereignisse              2. Reaktionen der EU  III.  Konsequenzen für EU-Mitgliedschaftsstatus bei erfolgreicher Abtrennung              1. EU- und Völkerrecht als maßgebende Rechtsvorschriften              2. Erfordernis der Beantragung einer EU-Mitgliedschaft              3. Vertrauensschutz und Unionstreue IV. Fazit
fortan ein „Drittstaat“ sei, auf den die europäischen Verträge keine Anwendung mehr

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Die potentielle Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft

https://infopoint-europa.de/de/articles/die-potentielle-errichtung-einer-europaeischen-staatsanwaltschaft

Die EU-Staaten verhandeln seit Jahren über die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EStA) zum Schutz der finanziellen Interessen der EU. Einige Länder haben jedoch Bedenken gegen die Schaffung einer solchen supranationalen Institution und sperren sich gegen dieses Vorhaben. Doch ist die Befürchtung des Kontrollverlusts über das eigene Rechtssystem berechtigt? Wie sieht der Weg zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft aus? Und könnten dadurch Verbrechen wie Steuerbetrug oder Geldwäsche tatsächlich effektiver bekämpft werden?
drängen auf die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und setzen auf mehr

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Internationaler Schutz aufgrund sexueller Orientierung – EuGH zu Homosexualitätstests in Asylverfahren

https://infopoint-europa.de/de/articles/internationaler-schutz-aufgrund-sexueller-orientierung-eugh-zu-homosexualitaetstests-in-asylverfahren

Am 25. Januar 2018 erließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) ein Urteil (Rechtssache C-473/16), wonach psychologische Tests zur Bestimmung der sexuellen Orientierung von AsylbewerberInnen verboten sind. Laut EuGH ist die Durchführung solcher Tests ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Privatleben und damit unvereinbar mit den europäischen Grundrechten. Ähnlich entschied der EuGH bereits 2014: Zwar dürfen die Behörden den Fluchtgrund der Verfolgung aufgrund von Homosexualität überprüfen, aber nur unter Beachtung der Grundrechte des Asylsuchenden. 
deutschen Asylverfahren gibt es schon seit Längerem keine psychologischen Tests mehr

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Europarechtliche Vorgaben zur Unabhängigkeit der Medien in den Mitgliedsstaaten und Durchsetzbarkeit seitens der Europäischen Union

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Polen hat jüngst durch umstrittene Gesetze Aufsehen erregt. Neben der Neubesetzung und teilweisen Entmachtung des Verfassungsgerichts wurde auch ein Gesetz beschlossen, wonach die polnische Regierung Schlüsselposten in öffentlich-rechtlichen Medienunternehmen selber besetzen darf. In diesem Beitrag soll letzteres untersucht werden, denn es stellen sich die Fragen, wieviel Unabhängigkeit der Medien gewährleistet sein muss und welche Rolle die EU bei deren Durchsetzung spielen kann. Besondere Beachtung sollen hierbei die öffentlich-rechtlichen Medien erfahren.Dafür soll aufgezeigt werden, inwiefern die europäischen Grundrechte eine solche Unabhängigkeit der Medien verlangen, inwieweit die Mitgliedsstaaten daran gebunden sind und welche konkreten Anforderung sich an sie stellen, und welche Mechanismen der EU zur Verfügung stehen, diese Durchzusetzen.
Verfahren haben damit hohe Anforderungen, das Rechtsstaatlichkeitsverfahren noch mehr

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Freizügigkeits – und Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern

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I. Freizügigkeit von UnionsbürgernVier Grundfreiheiten bilden die Grundlage des Europäischen Binnenmarktes. Während der freie Warenverkehr[1], die Dienstleistungsfreiheit[2] und der freie Kapital- und Zahlungsverkehr[3] die unmittelbar und fast ausschließlich wirtschaftliche Komponente eines gemeinsamen Marktes abdecken, bedient die Personenfreizügigkeit sowohl eine Allgemeine Freizügigkeit für Unionsbürger als auch die wirtschaftlich relevante Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreit in der Union. [1]Der Handel zwischen den Mitgliedstaaten findet unbeschränkt statt. Die Union umfasst eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern. Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten.[2]Die Dienstleistungsfreiheit soll sicherstellen, dass jeder Unternehmer mit Niederlassung in einem Mitgliedstaat der EU seine Dienstleistung auch in den anderen Mitgliedstaaten anbieten und durchführen darf. Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe der Artt. 56 ff. verboten. [3]Der Freie Kapital- und Zahlungsverkehr gewährt den Transfer von Geld und Wertpapieren in beliebiger Höhe sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Eine Besonderheit dieser Grundfreiheit ist, dass sie prinzipiell auch für Drittstaatenangehörige gilt, indessen Beschränkungen möglich sind. Die Kapitalverkehrsfreiheit soll bis 2019 in den Grundzügen durch eine Kaitalmarktunion vertieft und erweitert werden.
Eine Abwesenheit aus einem seiner Natur nach nicht nur vorübergehenden Grund von mehr

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Moderne Waffensysteme und die Menschenwürde

https://infopoint-europa.de/de/articles/ein-artikel-unserer-rechtsreferendarin-lina-thoden

Ein Überblick über die aktuelle Debatte über den Einsatz und dem künftigen technischen Potenzial von Drohnen und autonomen Waffensystemen sowie verschiedene Ansätze zur Bewertung deren Vereinbarkeit mit ethischen und rechtlichen Grundsätzen. 
Abstand innerlich so weit vom Kriegsgeschehen entfernen, dass sie die Ziele nicht mehr

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