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EuGh: Die Einstufung sicherer Herkunftsländer bleibt möglich, aber nur mit gerichtlicher Kontrolle und Offenlegung.

https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-die-einstufung-sicherer-herkunftslaender-bleibt-moeglich-aber-nur-mit-gerichtlicher-kontrolle-und-offenlegung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 1. August 2025 (C-758/24 und C-759/24) klargestellt, dass ein Drittstaat nur dann als „sicherer Herkunftsstaat“ im Sinne des EU-Asylrechts gelten kann, wenn diese Einstufung einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterliegt und auf öffentlich zugänglichen, nachvollziehbaren Informationsquellen beruht. Eine Einstufung mit pauschalen Ausnahmen für bestimmte Personengruppen – wie etwa homosexuelle Menschen – ist nach derzeitiger Rechtslage unzulässig.
italiensiche Gerichtshof die Frage dem EuGH vor: Erlaubt das EU-Migrationsrecht eine mehr

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Die Zukunft britischer Gesellschaften in Deutschland nach dem Brexit

https://infopoint-europa.de/de/articles/die-zukunft-britischer-gesellschaften-in-deutschland-nach-dem-brexit

Am 23.06.2016 stimmten ca. 52% der Wähler in einem Referendum des Vereinigten Königreichs für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (sog. Brexit). Am 29.03.2017 initiierte die britische Premierministerin Theresa May durch schriftliche Mitteilung an den Europäischen Rat den Austrittsprozess. Der Austrittsprozess findet seine rechtliche Grundlage in Art. 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). In den hierzu geführten Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union geht es u.a. darum, Vereinbarungen für die Zeit nach dem Austritt zu erreichen. 
europäischen Verträge im Verhältnis zum Vereinigten Königreich ersatzlos nicht mehr

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