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Der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034

https://infopoint-europa.de/de/articles/der-haushalt-der-eu

Die EU-Kommission hat am 16. Juli ihren Plan eines Haushaltsrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 vorgestellt und hiermit für intensive und teils hitzige Debatten in den Mitgliedstaaten gesorgt.Wir haben diese aktuelle Entwicklung deshalb zum Anlass genommen, euch in diesem Artikel allgemein über den Haushalt der Europäischen Union und den mehrjährigen EU-Haushaltsrahmen zu informieren. Insbesondere möchten wir beantworten, was EU-Haushalt und Haushaltsrahmen überhaupt sind, woher die Finanzmittel herkommen und was die rechtlichen Spielregeln bei deren Aufstellung sind.
Dies sind 800 Milliarden mehr als der bisherige Haushaltsrahmen für die Jahre 2021

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Schaffung eines Rahmens für transatlantischen Handel und Investitionen

https://infopoint-europa.de/de/articles/zollstreit-eu-und-usa-geben-gemeinsame-erklaerung-ab

Die EU und die USA haben eine gemeinsame Erklärung zur Schaffung eines Rahmens für transatlantischen Handel und Investitionen abgegeben. Wir möchten nachfolgend die wichtigsten Aspekte beleuchten und erklären, wie es vom Zollstreit nun zu dieser Einigung gekommen ist. 
Bestehen bereits Zölle von 15 % oder mehr, werden keine weiteren Zölle erhoben.

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Was war los in Europa?

https://infopoint-europa.de/de/articles/was-war-los-in-europa-12

In den aktuellen EU-Kurznachrichten vom 19. Februar bis 01. März geht es um die Freigabe der eingefrorenen Gelder der EU an Polen, den Beschluss der EU ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland auf den Weg zu bringen, die Ankündigung der erneuten Kandidatur Ursula von der Leyens für eine zweite Amtszeit als EU-Kommissionspräsidentin sowie die Forderung der EU-Staaten nach einer sofortigen Feuerpause in Gaza.
An sie dürfen aus der EU keine militärisch nutzbaren Güter und Technologien mehr

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EuGh: Die Einstufung sicherer Herkunftsländer bleibt möglich, aber nur mit gerichtlicher Kontrolle und Offenlegung.

https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-die-einstufung-sicherer-herkunftslaender-bleibt-moeglich-aber-nur-mit-gerichtlicher-kontrolle-und-offenlegung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 1. August 2025 (C-758/24 und C-759/24) klargestellt, dass ein Drittstaat nur dann als „sicherer Herkunftsstaat“ im Sinne des EU-Asylrechts gelten kann, wenn diese Einstufung einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterliegt und auf öffentlich zugänglichen, nachvollziehbaren Informationsquellen beruht. Eine Einstufung mit pauschalen Ausnahmen für bestimmte Personengruppen – wie etwa homosexuelle Menschen – ist nach derzeitiger Rechtslage unzulässig.
italiensiche Gerichtshof die Frage dem EuGH vor: Erlaubt das EU-Migrationsrecht eine mehr

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