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Von der Leyen hält Grundsatzrede

https://infopoint-europa.de/de/articles/von-der-leyen-haelt-grundsatzrede

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat vor dem Europäischen Parlament in Straßburg ihre Grundsatzrede zur Lage der Union gehalten. In der jährlichen sog. „State of the Union“-Rede zieht der/die Kommissionspräsident:in klassischer Weise Bilanz der EU-Politik der letzten Monate und legt die Ziele für das kommende Jahr fest. Es handelt sich um die wohl wichtigste Grundsatzrede in der Europäischen Union. 
anzuwenden, aber auch EU-Behörden wie zum Beispiel der Grenzschutzagentur Frontex mehr

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Auftakt zu einem Marathon: EU-Parlament fordert Vertragsänderung.

https://infopoint-europa.de/de/articles/2023-das-europaparlament-fordert-vertragsaenderungen

Die Europa-Union hat lange darauf gewartet, dass die Debatte um einen neuen Konvent kommt. Dass der Konvent kommt. Dass Konstruktionsfehler der EU, die zu oft ihre Handlungsfähigkeit schwächen, mit Vertragsänderungen behoben werden. Das wird ein langer Marathon!
Die angestrebte Erweiterung der EU wird perspektivisch zu einer EU mit mehr als 30

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Visionär oder Fantast? – Macron will stärkere Euroäische Integration

https://infopoint-europa.de/de/articles/visionaer-oder-fantast

Im Zuge seiner jährlichen Ansprache an die französischen Botschafter warnte Emmanuel Macron vor einem wachsenden Bedeutungsverlust der europäischen Union. Macron gilt als wichtiger Verfechter der europäischen Idee. Seit seinem Amtsantritt ist es sein erklärtes Ziel, die europäische Zusammenarbeit zu intensivieren.
Sie müsse viel mehr aktiv zu einer Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie

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EuGh: Die Einstufung sicherer Herkunftsländer bleibt möglich, aber nur mit gerichtlicher Kontrolle und Offenlegung.

https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-die-einstufung-sicherer-herkunftslaender-bleibt-moeglich-aber-nur-mit-gerichtlicher-kontrolle-und-offenlegung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 1. August 2025 (C-758/24 und C-759/24) klargestellt, dass ein Drittstaat nur dann als „sicherer Herkunftsstaat“ im Sinne des EU-Asylrechts gelten kann, wenn diese Einstufung einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterliegt und auf öffentlich zugänglichen, nachvollziehbaren Informationsquellen beruht. Eine Einstufung mit pauschalen Ausnahmen für bestimmte Personengruppen – wie etwa homosexuelle Menschen – ist nach derzeitiger Rechtslage unzulässig.
italiensiche Gerichtshof die Frage dem EuGH vor: Erlaubt das EU-Migrationsrecht eine mehr

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