Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen https://infopoint-europa.de/de/articles/kuendigungsschutz-fuer-schwangere
Eine Pflegerin hat gegen ihre Kündigung von einem Pflegeunternehmen geklagt. Die Kündigung erfolgte dabei während der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin, wovon die Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber erst nach Kündigung informieren konnte.
, so gilt die Kündigung als wirksam und es kann gerichtlich grundsätzlich nicht mehr
