Abbruch von baulichen Anlagen – Stadt Gersthofen https://gersthofen.de/service/service-von-a-z/abbruch-von-baulichen-anlagen/
Nach Artikel 57 Absatz 5 der Bayerischen Bauordnung dürfen verschiedene Anlagen verfahrensfrei beseitigt werden. Dies sind: Anlagen die bereits verfahrensfrei errichtet werden durftenfreistehende Gebäude der Gebäudeklasse 1 (land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude, sowie Gebäude mit einer Höhe bis zu 7…
forstwirtschaftlich genutzte Gebäude, sowie Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr
