Schülerausweis gilt auch in den Herbstferien als Testnachweis: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/pressemitteilung/pid/schuelerausweis-gilt-auch-in-den-herbstferien-als-testnachweis-2
Auch während der Herbstferien gelten Schülernachweise als Testnachweis. Schülerinnen und Schüler müssen daher bei 3G-Angeboten in den Herbstferien keinen extra Test machen lassen. Ausgenommen sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.
Ferien Freizeitangebote auch ohne Tests ermöglichen“, ergänzt Gesundheitsminister Manne
