Etatrecht als „Königsrecht“ des Landtags https://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/etatrecht?kontrast=1&cHash=8e2608b7bc6b70045f7ead0187bcf47d
Mit dem Etatrecht, dem sogenannten „Königsrecht“, beschließt der Landtag über den Landeshaushalt und damit über die Verwendung der öffentlichen Gelder.
Man nennt das Etatrecht des Landtags auch das „Königsrecht“ des Parlaments.
