Arbeitserlaubnis (Beschäftigung von Ausländern, bei denen die Arbeitsaufnahme eingeschränkt ist) | Stadt Kassel https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/Buergeramt/Abteilung-fuer-Zuwanderung-und-Integration/arbeitserlaubnis-beschaeftigung-von-auslaendern-bei-denen-die-arbeitsaufnahme-eingeschraenkt-ist.php
Ausländer/innen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, benötigen eine Erlaubnis zur Beschäftigung.
Damit darf man nach Deutschland kommen. Wenn man aus einem anderen Land kommt.