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Überwachung des Badewassers | Stadt Kassel

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Badebeckenwasser ist ein guter Überträger von Mikroorganismen, wie beispielsweise Bakterien, Viren oder Pilzen, die tagtäglich in das Badewasser abgegeben werden. Dies muss daher in öffentlichen Hallen- und Freibädern so behandelt werden, dass eine Gefährdung der Badegäste möglichst ausgeschlossen werden kann.
Zwischen dem, was man machen darf. Und dem, was man nicht machen darf.

Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Stadt Kassel

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Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes obliegt dem Gesundheitsamt die Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen. Überprüft wird unter anderem, ob Hygieneregeln eingehalten werden, um die Übertragung von Krankheiten zu vermeiden.
Zwischen dem, was man machen darf. Und dem, was man nicht machen darf.

Tuberkulose-Beratung | Stadt Kassel

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In Deutschland ist eine nachgewiesene Tuberkulose-Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Das zuständige Gesundheitsamt erhält die Meldung von der behandelnden Ärztin beziehungsweise dem behandelnden Arzt oder von einem Labor. Neben vielen anderen Aufgaben übermittelt das Gesundheitsamt die Daten dann an die jeweilige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut.
Zwischen dem, was man machen darf. Und dem, was man nicht machen darf.

Soziale Hilfe und Beratung | Stadt Kassel

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Manchmal begegnen einem kleine oder große Herausforderungen des Lebens. Um diesen besonderen Lebenssituationen gegenüberzutreten, sind oft konkrete Hilfestellungen notwendig. Eine individuelle Beratung, persönliche Betreuung oder finanzielle Unterstützung wie die Sozialhilfe kann Ihnen in Ihrer Situation helfen.
Weil man eine Behinderung hat. Oder Weil man eine Krankheit hat.