Tierhaltung für Dritte, Erlaubnis | Stadt Kassel
https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/Lebensmittelueberwachung-und-Tiergesundheit/tierhaltung_fuer_dritte__erlaubnis.phpWenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer Veterinärbehörde. Jetzt schnell und einfach online beantragen.
Das nennt man vor-bestraft.