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Niederlassungserlaubnis für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr | Stadt Kassel

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Jugendlichen Ausländern kann oft eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn sie an ihrem 16. Geburtstag seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Damit darf man nach Deutschland kommen. Wenn man aus einem anderen Land kommt.