Artikel 2: Persönliche Freiheitsrechte – Kinder | LpB BW https://www.grundrechte-fibel.de/artikel2-freiheit?kontrast=0&cHash=33352ee35adb5e21419f9b9a19489f8d
Grundgesetz Artikel 2: Persönliche Freiheitsrechte – du darfst dein Leben frei gestalten, wenn du anderen ihre Freiheit lässt. Lerne mehr dazu!
Das nennt man freie Entfaltung der Persönlichkeit.
