Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/bewachungsgewerbe-beantragung-einer-erlaubnis-162/
Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.
Unter Bewachung i.S. des § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) versteht man die auf den
