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Blindenfeindlich und inakzeptabel – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/pressemitteilung/blindenfeindlich-und-inakzeptabel.html

Berlin – In einem Offenen Brief kritisiert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung (BT-Drs. 19/3071).
Dieser Aufwand ist bislang nicht gegenfinanziert, geschweige denn, dass man dem Ziel

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Sozialarbeiterin in der Selbsthilfe – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/bericht/sozialarbeiterin-in-der-selbsthilfe.html

Wer sozialrechtliche Fragen in punkto Hilfsmittelbeantragung hat, kann sie in Berlin zum Beispiel Antje Samoray stellen. Sie arbeitet im Sozialdienst des ABSV (Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein), koordiniert das Projekt „Blickpunkt Auge“ und die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung). Im …
DB: Welche Kompetenzen muss man denn mitbringen, um deine Arbeit zu machen?

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/ref-ikjhg.html

Als Spitzenverband der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe nimmt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) zum o. g. Referentenentwurf wie folgt Stellung.
Man hat den Eindruck, behinderte Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien müssten

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DBSV-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/stellungnahme-DigiG.html.html

Der DBSV fordert, die digitale Barrierefreiheit nach Maßgabe der BITV systematisch und verbindlich für Komponenten, Dienste und Dokumente festzuschreiben und entsprechende Gesetzeslücken zu schließen.
Das umfasst sowohl die Entscheidung darüber, ob man die elektronische Patientenakte

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