1968/Aufgaben – ZUM-Unterrichten https://unterrichten.zum.de/wiki/1968/Aufgaben
„[1] Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. [2] Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“§ 1356 BGB Absatz 1 (Fassung bis 1977)
Erkläre kurz, was man unter dem §218 versteht.