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Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission | datenschutz.hessen.de

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Durch Angemessenheitsbeschlüsse stellt die Europäische Kommission fest, dass in einem Drittland, Sektor oder Gebiet personenbezogene Daten einen mit europäischem Recht vergleichbaren Schutz genießen.
Andorra* Argentinien* Kanada* Färöer-Inseln* Guernsey* Israel* Isle of Man