Donautal zwischen Pleintling und Engelhartszell | BFN https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/donautal-zwischen-pleintling-und-engelhartszell
der Donau ins Kristallin bei Pleintling verengt sich das Flusstal zwischen 100 m
der Donau ins Kristallin bei Pleintling verengt sich das Flusstal zwischen 100 m
Neben dem Bundesnaturschutzgesetz verbleibt auch den verschiedenen Landesnaturschutzgesetzen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, etwa hinsichtlich ergänzender Regelungen zu Zuständigkeits- und Verfahrensfragen. Im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege können die Bundesländer grundsätzlich auch abweichende Regelungen treffen. Hiervon ausgenommen sind die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Artenschutzrecht sowie das Meeresnaturschutzrecht, wodurch den Bundesländern in diesen Bereichen keine eigenen Regelungsspielräume verbleiben. Darüber hinaus sieht das Bundesnaturschutzgesetz an verschiedenen Stellen Öffnungsklauseln für landesrechtliche Regelungen vor. Bei Ausübung dieser Regelungskompetenzen sind auch die Bundesländer an verfassungs-, völker- und europarechtliche Vorgaben gebunden.
Kompensationsverordnung (KV) Mecklenburg-Vorpommern Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V
Ausräumungslandschaften des Rhein- und des Illergletschers, deren Höhen sich zwischen 770 und 1130 m
Die größte Erhebung misst 84 m über NN und liegt damit rund 70 m über der nur zwei
Lagen des mittelvogtländischen Kuppenlandes erreichen Höhen zwischen 300 und 450 m
Auwaldgürtel sowie größeren Vermoorungen oberhalb der Donaumündung bei Neu-Ulm (470 m
Sie sind nur 20 bis 30 m zwischen den teilweise stark eingeebneten Rücken eingeschnitten
Gebiete um Zwieselberg und Hohentanne-Hirschberg erreichen Höhen von 650 bis 1348 m
Landschaft Schmelzwasserkiese und -sande, die in Höhenlagen zwischen 220 bis 300 m
GeoBasis-DE/ BKG 2007 Beschreibung Die weite und ebene Landschaft fällt von 550 m