GebÃŒhren / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.9785.1&object=tx%7C2751.9785.1
Hebesatz = 440 v. H.
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Hebesatz = 440 v. H.
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Grundsteuergesetz
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Erstellen der Gewerbesteuerbescheide auf Grundlage der Festsetzung eines Meßbescheides vom Finanzamt
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5,00 € – Verwaltungsgebühren
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siehe § 19 VwVG
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Straßenverkehrsordnung (STVO) Straßenverkehrsgesetz (StVG) Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
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Schreiben/Bescheid der Behörde Nachweis zum Fahrzeug
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Die Errichtung einer zweiten Zufahrt zu einem Grundstück bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.
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Bundesfernstraßengesetz Straßen- und Wegegesetz M-V Straßenreinigungssatzung der Stadt Neubrandenburg
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Verwaltungsgebühren entsprechend Verwaltungsgebührensatzung
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