Bearbeitungsfristen / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.9890.1&object=tx%7C2751.9890.1
ca. vier Wochen Werden Schallpegelmessungen oder eine Einbeziehung eines Gutachters notwendig, verlängert sich diese Zeit. Zur Abstellung technischer und/oder baulicher Mängel ist dem Anlagenbetreiber ebenfalls in der Regel eine angemessene Frist einzuräumen.
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