Allgemeine Informationen / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.9612.1&object=tx%7C2751.9612.1
Bei Abbruch und Umnummerierungen von Gebäuden werden Hausnummern gelöscht. Die Löschung von Hausnummern ist erforderlich bei: Abbruch von baulichen Anlagen sowie Umnummerierungen von Gebäuden. Bei genehmigungsfreiem Abbruch von Gebäuden hat der Eigentümer eine Mitteilung über den erfolgten Abbruch zu geben und die Löschung der Hausnummer formlos zu beantragen.
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