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Niederlassungsbewilligung für Privatiers beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-ohne-erwerb.html

Die Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit erhalten beispielsweise Privatiers oder ehemalige Diplomat*innen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und länger als 6 Monate in Österreich bleiben wollen.
mit einer Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit in Österreich leben