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Niederlassungsbewilligung für Künstler

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-kuenstler.html

Die Niederlassungsbewilligung Künstler erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich selbständig oder unselbständig künstlerisch tätig sind und weitere Voraussetzungen erfüllen.
Beispiel seit 5 Jahren mit einer Niederlassungsbewilligung Künstler in Österreich leben

Niederlassungsbewilligung für Privatiers beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-ohne-erwerb.html

Die Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit erhalten beispielsweise Privatiers oder ehemalige Diplomat*innen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und länger als 6 Monate in Österreich bleiben wollen.
mit einer Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit in Österreich leben