Niederlassungsbewilligung für Familienangehörige https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-familie.html
Diese Niederlassungsbewilligung erhalten Drittstaatsangehörige, die mit der zusammenführenden Person auf bestimmte Weise verwandt sind.
Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich leben
