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Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/aufenthaltstitel-familienangehoeriger.html

Den Aufenthaltstitel Familienangehöriger können Ehegatt*innen, eingetragene Partner*innen und minderjährige Kinder von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beantragen. Er bietet freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich leben