Grundstücksteilung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14059-VLR/grundstuecksteilung/
Eine Grundstücksteilung wird durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur-In beantragt und muss bei der örtlichen Baubehörde genehmigt werden. Aufgrund bestimmter Rechtsfolgen (z.B. Grundsteuer, Eigentumsrechte) ist die Teilung in einem Veränderungsnachweis zu dokumentieren.
Sperrmülltermin Mängelmelder Einbürgerung Freie Stellen bei der Stadt Stadt Leben