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Grundstücksbewirtschaftung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14053-VLR/grundstuecksbewirtschaftung/

Die bebauten städtischen Grundstücke müssen bewirtschaftet werden. Neben den Aufgaben, die jeder private Immobilienbesitzer wahrnehmen muss, gehört bei der Vielzahl der städtischen Objekte auch das Flächenmanagement sowie die Anmietung fremder bzw. Vermietung eigener Gebäude dazu.
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Aufbrüche | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13777-VLR/aufbrueche/

Aufbrüche nennen wir die Öffnung von Straßen oder Wegen mit dem Ziel, dort Kabeltrassen, Leerrohre, Versorgungsleitungen etc. zu verlegen. Für diese Aufbrüche ist eine Genehmigung erforderlich, über die Sie der zuständige Mitarbeiter gerne berät. HINWEIS: Die Anzeige des Aufbruches ersetzt nicht die verkehrsrechtliche Anordnung des Amtes Sicherheit und Ordnung – Team Straßenverkehr. Diese ist separat zu beantragen.
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