Keine Nutzungsentschädigung beim Ersatz defekter Geräte | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/keine-nutzungsentschaedigung-beim-ersatz-defekter-geraete-10569
Seit Dezember 2008 ist es verboten, Geld für die Nutzung defekter Geräte nach Ersatzlieferung zu verlangen. Die jahrelange Praxis in Deutschland, Kund:innen zur Kasse zu bitten, wurde vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesgerichtshof verboten.
Ersatzlieferung.pdf Ratgeber-Tipps Das Vorsorge-Handbuch Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben
