Stadt Münster: Gesundheit – Gesundheits- und Veterinäramt – Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe https://www.stadt-muenster.de/gesundheit/infektionsschutz/belehrung-fuer-beschaeftigte-im-lebensmittelgewerbe
Die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist ein Leben lang gültig unter