Schule NRW/Amtsblatt April 2024 | Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/schule-nrwamtsblatt-april-2024
Weiterlesen Schüler*innen Helfen Leben Inhaltsseite Soziales Engagement zeigen
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Da eine ersthelfende Person erheblich die Überlebensquote im Notfall verbessert, sollen auch Schülerinnen und Schüler eine Wiederbelebungskompetenz erwerben können. Auch ungeübte Laien können die Überlebenschancen ganz leicht verdoppeln oder sogar verdreifachen.
befähigen, lebensrettende Maßnahmen bei Herzstillstand zu leisten, kann nicht nur Leben
Deutschen Kultusministerkonferenz (KMK) für das deutsche Auslandsschulwesen ins Leben
Probleme in der Schule oder zu Hause und auf der Suche nach Rat und Unterstützung? Auf dieser Seite haben wir Hinweise und Informationen sowie Unterstützungsangebote zusammengestellt.
Hilfe bei Problemen Egal wen es betrifft, Probleme gehören leider zum Leben.
Wir schreiben einen kollegialen Umgang und ein wertschätzendes Umfeld groß!
gewährleisten haben wir unser Konzept „Start im Ministerium mit Paten- SiMPa“ ins Leben
Was brauchen sie für ein gutes Leben?
Das neue Themenfeld „Künstliche Intelligenz in der Schule“ der Bildungsmediathek NRW bietet Lehrkräfteneine Sammlung hochwertiger Unterrichtsmaterialien und Bildungsmedien für den Unterricht – und das kostenfrei.
Auch für das Leben außerhalb und nach der Schule ist eine Vorbereitung auf die gesellschaftlichen
Schulministerium lädt am 19. Oktober Grundschulleitungen aus NRW zum Grundschulleitungstag im Congresscentrum Oberhausen ein. Unter dem Motto „Führen in schwierigen Zeiten – VUCA ist überall“ stehen die Rolle der Schulleitung und das Führungshandeln im Mittelpunkt.
Impulssession 1- Einfach-achtsam – Sinnerfüllt leben und arbeiten in VUCA-Zeiten
Generell gilt, dass Kinder und Jugendliche, die bereits in Nordrhein-Westfalen wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- / Arbeitsstätte haben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit schulpflichtig sind.
Mittelpunkt Schulgesundheitsrechts steht der Schutz der Gesundheit aller am schulischen Leben
Für schwangere und stillende Lehrerinnen wird je nach individueller gesundheitlicher Situation über eine Weiterbeschäftigung am konkreten Arbeitsplatz entschieden. Die Corona-Infektionslage steht im Regelfall einer Beschäftigung nicht im Wege.
Mittelpunkt Schulgesundheitsrechts steht der Schutz der Gesundheit aller am schulischen Leben