Dein Suchergebnis zum Thema: leben

„Prüfen, Rufen, Drücken“ – Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen | Bildungsportal NRW

https://www.schulministerium.nrw/pruefen-rufen-druecken-laienreanimation-schulen-nordrhein-westfalen

Da eine ersthelfende Person erheblich die Überlebensquote im Notfall verbessert, sollen auch Schülerinnen und Schüler eine Wiederbelebungskompetenz erwerben können. Auch ungeübte Laien können die Überlebenschancen ganz leicht verdoppeln oder sogar verdreifachen.
befähigen, lebensrettende Maßnahmen bei Herzstillstand zu leisten, kann nicht nur Leben

Künstliche Intelligenz in der Schule Eine Sammlung hochwertiger Unterrichtsmaterialien und Bildungsmedien für Lehrkräfte in NRW | Bildungsportal NRW

https://www.schulministerium.nrw/kuenstliche-intelligenz-der-schule-eine-sammlung-hochwertiger-unterrichtsmaterialien-und

Das neue Themenfeld „Künstliche Intelligenz in der Schule“ der Bildungsmediathek NRW bietet Lehrkräfteneine Sammlung hochwertiger Unterrichtsmaterialien und Bildungsmedien für den Unterricht – und das kostenfrei.
Auch für das Leben außerhalb und nach der Schule ist eine Vorbereitung auf die gesellschaftlichen

Schulärztliche Untersuchungen bei der Einschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen | Bildungsportal NRW

https://www.schulministerium.nrw/schulaerztliche-untersuchungen-bei-der-einschulung-von-zugewanderten-kindern-und-jugendlichen

Generell gilt, dass Kinder und Jugendliche, die bereits in Nordrhein-Westfalen wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- / Arbeitsstätte haben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit schulpflichtig sind.
Mittelpunkt Schulgesundheitsrechts steht der Schutz der Gesundheit aller am schulischen Leben

Schutz von schwangeren und stillenden Beschäftigten | Bildungsportal NRW

https://www.schulministerium.nrw/schutz-von-schwangeren-und-stillenden-beschaeftigten

Für schwangere und stillende Lehrerinnen wird je nach individueller gesundheitlicher Situation über eine Weiterbeschäftigung am konkreten Arbeitsplatz entschieden. Die Corona-Infektionslage steht im Regelfall einer Beschäftigung nicht im Wege.
Mittelpunkt Schulgesundheitsrechts steht der Schutz der Gesundheit aller am schulischen Leben