ECPAT Deutschland, Innocence in Danger, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Stiftung Digitale Chancen haben ihre Haltung zur EU-Verordnung am 4. April in einer digitalen Pressekonferenz dargelegt. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme, die auf dem Fragenkatalog des Digitalausschusses des Deutschen Bundestags basiert, legen die Organisationen ausführlich dar, dass und wie der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt online und das Recht auf Privatsphäre aller Nutzenden im digitalen Umfeld realisiert werden können.
Einstieg Fokus Nicht-Diskriminierung Vorrang des Kindeswohls Recht auf Leben