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CSAM Users in the Dark Web: DE

https://www.kinderrechte.digital/fokus/detail/csam-users-in-the-dark-web-kr

Der ReDirection Survey Report enthüllt noch nie dagewesene Erkenntnisse aus den Umfragen von Protect Children im Dark Web über CSAM-Nutzer*innen. Diese neuen Informationen sind von unschätzbarem Wert für die Verbesserung der globalen Kinderschutzbemühungen und die Stärkung des Kampfes zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt im Internet.
Kinderrechte Digital Nicht-Diskriminierung Vorrang des Kindeswohls Recht auf Leben

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel XIII: Internationale und regionale Zusammenarbeit und Kapitel XIV: Verbreitung: DE

https://www.kinderrechte.digital/hintergrund/detail/allgemeine-bemerkung-nr-25-2021-kapitel-xiii-internationale-und-regionale-zusammenarbeit-und-kapitel-xiv-verbreitung-kr

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel XIII: Internationale und regionale Zusammenarbeit und Kapitel XIV: Verbreitung
Kinderrechte Digital Nicht-Diskriminierung Vorrang des Kindeswohls Recht auf Leben

Neues CWA 18016 bietet einen praktischen Rahmen für den Schutz und das Wohlbefinden von Kindern im Internet: DE

https://www.kinderrechte.digital/fokus/detail/neues-cwa-18016-bietet-einen-praktischen-rahmen-fuer-den-schutz-und-das-wohlbefinden-von-kindern-im-internet-kr

Das neu veröffentlichte CEN und CENELEC Workshop Agreement (CWA) 18086, das auf IEEE 2089 basiert, hilft Unternehmen zu verstehen, wie sich ihre Produkte und Dienstleistungen auf Kinder auswirken.
Kinderrechte Digital Nicht-Diskriminierung Vorrang des Kindeswohls Recht auf Leben

Eine kinderrechtliche Perspektive auf die Begrenzung der Bildschirmzeit von Kindern und Jugendlichen: DE

https://www.kinderrechte.digital/fokus/detail/eine-kinderrechtliche-perspektive-auf-die-begrenzung-der-bildschirmzeit-von-kindern-und-jugendlichen-kr

Die Studie des Digitalverbands Bitkom vom 30.09.2024 zur Bildschirmzeit von Kindern und Jugendlichen gibt wertvolle Einblicke in das digitale Verhalten von Familien. Im Ergebnis zeigt die Studie, für die insgesamt 942 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren befragt wurden, dass knapp die Hälfte (46 Prozent) von ihren Erziehungsberechtigten in ihrer Bildschirmzeit eingeschränkt wird, sofern es sich nicht um schulische Aufgaben handelt. Mit zunehmendem Alter der Befragten nehmen diese Einschränkungen ab. Dennoch stellt sich die Frage, welche Kinderrechte dabei möglicherweise berührt werden und welche Alternativen es gibt, um Kinder in der Frage der Bildschirmzeit zu beteiligen, zu befähigen und vor Risiken im Netz zu schützen. Die UN-Kinderrechtskonvention bietet hier einen hilfreichen Rahmen, um diese Praxis zu bewerten.
der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder das Recht, bei Entscheidungen, die ihr Leben