Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII erhalten | Stadt Kassel https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/sozialamt/einmalige-bedarfe-nach-31-sgb-xii-erhalten.php
Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen beantragen.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.