LeMO Kapitel: Politische Justiz https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-osten/politische-justiz.html
Die DDR ist kein Rechtsstaat mit einer unabhängigen Gerichtsbarkeit. Zwar existierten Gerichte, wie der Oberste Gerichtshof (OG), und Staatsanwaltschaften. Allerdings ist die Justiz den Weisungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) unterworfen. Richter und Staatsanwälte werden von der SED bestimmt und gehören ihr nahezu vollständig an. Sie sichern durch die Verfolgung politischer Gegner und Oppositioneller die SED-Herrschaft.
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