Jugendschutzbeauftragter – Stadt Gera https://www.gera.de/leben-in-gera/familien-kinder/kinder-und-jugendschutz/jugendschutzbeauftragter
Der Jugendschutzbeauftragte der Stadt Gera ist primär dafür zuständig, die Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Jugendschutzgesetzes vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu schützen. Zweck des Jugendschutzgesetzes ist es, die Heranwachsenden in der Öffentlichkeit vor geistigen und körperlichen Schäden zu schützen. Hierzu bindet das Gesetz den Zugang zu bestimmten Konsumgütern wie Alkohol oder Tabak oder zu Veranstaltungen oder öffentlichen Einrichtungen wie Diskotheken an bestimmte Altersgrenzen.
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