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Erstbelehrung im Umgang mit Lebensmitteln – Stadt Gera

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Personen, die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, benötigen vor dem Beginn der Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 IfSG. In der Sprechstunde werden Sie durch Mitarbeitende des Gesundheitsamts über die rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken belehrt.
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