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Urkunden / Stadt Elmshorn

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Sie können folgende Urkunden aus den im Standesamt Elmshorn gefÃŒhrten Registern beantragen:  Geburtenregister  Geburtsurkunde  Auszug aus dem Geburtenregister  Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachige Geburtsurkunde) Eheregister  Eheurkunde  Auszug aus dem Eheregister  Internationale Eheurkunde  Bescheinigung ÃŒber die NamensfÃŒhrung  Sterberegister  Sterbeurkunde  Auszug aus dem Sterberegister Internationale Sterbeurkunde Fragen rund um die Urkunden Kann das Standesamt Elmshorn meine Urkunden ausstellen? Urkunden können wir ausstellen, wenn jemand in Elmshorn geboren wurde, geheiratet hat oder in Elmshorn verstorben ist. Wenn Ihr Personenstandsfall sich nicht in Elmshorn ereignet hat, können wir keine Urkunden fÃŒr Sie erstellen. Wie kann ich meine Urkunde / meinen Registerauszug anfordern? Persönliche Vorsprache: Sie können wÀhrend der Öffnungszeiten persönlich ins Standesamt kommen. Bringen Sie bitte ein gÃŒltiges Ausweisdokument sowie die GebÃŒhr mit. Per E-Mail an standesamt@elmshorn.de: Gerne ÃŒbersenden wir Ihnen Ihre Urkunde oder einen Registerauszug, bitte schicken Sie dazu eine Kopie Ihres Personalausweises und formulieren kurz, welche Urkunde Sie beantragen möchten. In einer Antwortmail benennen wir Ihnen die GebÃŒhrenhöhe, Kontonummer und Verwendungszweck. Nachdem die GebÃŒhr hier eingegangen ist, wird die Urkunde zugesandt. Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation per E-Mail ungesichert verlÀuft und eventuell die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation durch unbefugte Personen bestehen kann. DarÃŒber hinaus können Versand und Empfang von E-Mails aus unterschiedlichen GrÃŒnden gestört sein. Wir nutzen die Kopie beziehungsweise den Scan Ihres Ausweises nur zur IdentitÀtsfeststellung und löschen diese E-Mail nach Erledigung Ihres Anliegens. SelbstverstÀndlich können Sie auch weiterhin einen Termin vereinbaren oder uns Ihre Unterlagen per Post zukommen lassen. Per Post: Hierzu verfassen Sie ein kurzes Anschreiben zu Ihrem Anliegen und fÃŒgen eine Ausweiskopie bei. In einem Antwortschreiben benennen wir Ihnen die GebÃŒhrenhöhe, Kontonummer und Verwendungszweck. Nachdem die GebÃŒhr hier eingegangen ist, wird die Urkunde zugesandt.   4. Online-Beantragung: Die Online-Beantragung einer Urkunde ist ÃŒber das Portal des Landes Schleswig-Holstein möglich:        Geburtenregister / Eheregister / Sterberegister Kann das Standesamt Elmshorn meine Urkunde beglaubigen? Das Standesamt Elmshorn kann keine Urkunden beglaubigen. Wenden Sie sich dafÃŒr bitte an die Kollegen und Kolleginnen im Einwohnermeldewesen. Beglaubigungen im Einwohnermeldewesen Wie lange werden die Register aufbewahrt? Urkunden können wir innerhalb folgender ZeitrÀume ausstellen: Geburtsurkunden 110 Jahre Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden 80 Jahre Sterbeurkunden 30 Jahre. Nach Ablauf dieser ZeitrÀume können keine Urkunden mehr erstellt werden. Die Register werden anschließend im Stadtarchiv aufbewahrt. Weitere Informationen im ZustÀndigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein (ZuFiSH):
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Unsere Trauorte / Stadt Elmshorn

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Die RÀumlichkeit auf der Klostersande ist nicht barrierefrei. Achtung: Eheschließungen sind voraussichtlich in der Zeit vom 01.04.2018 – 31.08.2018 auf Grund von Sanierungsarbeiten in den RÀumlichkeiten des Weißen Hauses nicht möglich. WÀhrend dieser Zeit steht ein weiteres Trauzimmer im Konrad-Struve-Haus zur VerfÃŒgung.
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Mitzubringende Unterlagen / Stadt Elmshorn

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Bei ledigen, deutsche Staatsangehörigkeit: Personalausweis oder Reisepass Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt Beglaubigte Abschrift / Ablichtung des Geburtenregisters (wichtig: eine Geburtsurkunde, darf nicht Àlter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Anmeldung sein, erhalten Sie von Ihrem Geburtsstandesamt) bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder (in der Urkunde mÃŒssen beide als Eltern eingetragen sein)   Bei Verwitweten / Geschiedenen, deutsche Staatsangehörigkeit: Personalausweis oder Reisepass Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt Beglaubigte Abschrift / Ablichtung des Geburtenregisters Eheurkunde/n der Vorehe/n mit Vermerk ÃŒber deren Auflösung (Beglaubigter Eheregisterauszug mit Auflösungsvermerk) bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder (in der Urkunde mÃŒssen beide als Eltern eingetragen sein)   Anmeldung mit Auslandsbezug: Sind Sie oder ihre Verlobte oder Ihr Verlobter nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, nicht im Bundesgebiet geboren bzw. adoptiert worden oder die letzte Ehe im Ausland geschlossen haben, sollten Sie vorher persönlich bei uns vorsprechen. Die vorzulegenden Nachweise in FÀllen mit Auslandsbezug sind individuell sehr unterschiedlich. Im Einzelfall kann die Beibringung weiterer Unterlagen / Dokumente erforderlich sein. Bei der Anmeldung der Eheschließung ist die persönliche Anwesenheit beider Verlobter grundsÀtzlich erforderlich. Sollte aus triftigen GrÃŒnden die Anwesenheit eines Verlobten nicht möglich sein, so ist eine schriftliche BevollmÀchtigung des bei der Anmeldung nicht anwesenden Verlobten notwendig (Vollmacht).
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