NamensÀnderung / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Stadtportr%C3%A4t/Leben-in-Elmshorn/Standesamt/Namens%C3%A4nderung/?La=1
Das deutsche Namensrecht ist komplex und ist in diversen Rechtsvorschriften geregelt. In allen FÀllen ist eine NamensÀnderung höchst individuell. Nachfolgend haben wir fÃŒr Sie einige mögliche FÀlle von NamensÀnderungen aufgefÃŒhrt. Neues Namensrecht ab 01.05.2025 Seit dem 01.05.2025 gilt in Deutschland ein modernisiertes Namensrecht. Dieses macht es Paaren bei einer Eheschließung möglich, dass ein gemeinsamer Doppelname zum Ehenamen bestimmt werden kann. Auch Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen Doppelnamen aus den Namen beider Eltern erhalten. Die RÃŒckkehr zum Geburtsnamen nach einer Scheidung ist ebenfalls teilweise unkomplizierter möglich. Wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Wunsch bitte persönlich an das Standesamt Elmshorn, damit eine PrÃŒfung erfolgen kann. NamensÀnderungen nach dem SBGG – Neue Möglichkeiten seit November 2024 Seit November 2024 gilt das Gesetz ÃŒber die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). Das Gesetz stÀrkt das Recht auf freie und selbstbestimmte Namenswahl. Was ist neu? Die Änderung des Vornamens ist nun auch außerhalb des Transsexuellengesetzes möglich Betroffene Personen können ihren Namen einfacher und unbÃŒrokratischer an ihre geschlechtliche IdentitÀt anpassen Die Verfahren sind stÀrker am Selbstbestimmungsprinzip ausgerichtet Bitte sprechen Sie uns fÃŒr eine persönliche Beratung gerne an. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite des Bundesjustizministeriums oder auf direkte Nachfrage im Standesamt unter E-Mail: standesamt@elmshorn.de Weitere Informationen im ZustÀndigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein (ZuFiSH):
Formulare Politik & Wahlen Veranstaltungen Startseite StadtportrÀt Leben