BMJV – Vormundschaft und Pflegschaft – Vormundschaft https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/vormundschaft_pflegschaft/vormundschaft.html
Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht voll geschäftsfähig, sondern werden in der Regel von ihren Eltern vertreten. Manchmal können oder wollen Eltern jedoch ihre elterliche Sorge für ein Kind nicht ausüben. In solchen Fällen springt der Staat ein und stellt den Kindern einen Vormund zur Seite.
wohnen in einem gemeinsamen Haushalt und dürfen die Angelegenheiten des täglichen Lebens