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BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020_Covid19_Veranstaltungsvertragsrecht.html

Aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote wurde ein Großteil der geplanten Musik-, Kultur-, Sport- und sonstigen Freizeitveranstaltungen abgesagt und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Eine Vielzahl von bereits erworbenen Eintrittskarten für die unterschiedlichsten Freizeitveranstaltungen kann aufgrund der notwendigen Absagen nicht mehr eingelöst werden.
Hiervon sind weite Teile der Wirtschaft und des privaten Lebens betroffen und auch

BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Information_Schwangerschaftsabbruch219a.html

Für Frauen, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, kann es heute problematisch sein, Informationen über Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zu erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Es besteht ein dringender Bedarf an diesen Informationen. Frauen in Konfliktlagen müssen sie ohne Zeitverzug erhalten können. Das bedeutet, dass der Zugang zu einem System gewährleistet werden muss, welches zuverlässig und turnusmäßig erhobene sowie öffentlich und niedrigschwellig erreichbare Informationen bereitstellt. Das kann nur gewährleistet werden, wenn die Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Einrichtungen, die auf die Tatsache hinweisen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, keine Strafverfolgung zu befürchten haben.
den Schwangerschaftsabbruch erhalten bleiben, um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens

BMJV – Pressemitteilungen – Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch vom Bundeskabinett beschlossen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0309_Paragraf_219a_StGB.html?nn=110490

Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a Strafgesetzbuch – StGB) beschlossen.
Und auch am geltenden Schutz ungeborenen Lebens ändert sich nichts.“ Ärztinnen und

BMJV – Zitate – Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch vom Bundeskabinett beschlossen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/0309_Aufhebung_Paragraf_219a_Strafgesetzbuch.html

Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a Strafgesetzbuch – StGB) beschlossen.
Und auch am geltenden Schutz ungeborenen Lebens ändert sich nichts.“ Ärztinnen und

BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020_Covid19_Veranstaltungsvertragsrecht.html?nn=18816

Aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote wurde ein Großteil der geplanten Musik-, Kultur-, Sport- und sonstigen Freizeitveranstaltungen abgesagt und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Eine Vielzahl von bereits erworbenen Eintrittskarten für die unterschiedlichsten Freizeitveranstaltungen kann aufgrund der notwendigen Absagen nicht mehr eingelöst werden.
Hiervon sind weite Teile der Wirtschaft und des privaten Lebens betroffen und auch

BMJV – Werbeverbot – Werbung für den Schwangerschaftsabbruch – Abschaffung von § 219a StGB

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/werbeverbot/werbeverbot_artikel.html?nn=109810

Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sind für betroffene Frauen von großer Bedeutung. Was bedeutet die Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a des Strafgesetzbuchs in der Praxis? Wo informiere ich mich am besten?
Schutzkonzepts, das das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber zum Schutz des ungeborenen Lebens