Als internationale Organisation oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Als-internationale-Organisation-oder-deren-Mitglied-eine-Erstattung-der-Umsatzsteuer-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.2890.1&NavID=2326.284.1&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1
Wenn Sie als internationale Organisation oder eines deren Mitglieder Waren und Dienstleistungen von deutschen Unternehmen erwerben, zahlen Sie darauf Umsatzsteuer. Diese kann Ihnen auf Antrag vom Bundeszentralamt fÃŒr Steuern (BZSt) …
nach deutschem Recht zu berechnenden Umsatzsteuer nach Umrechnung zum amtlichen Kurs