LeMO Kapitel: Bund und Länder https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-westen/bund-und-laender.html
Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Er besteht anfangs aus 43 Mitgliedern sowie 4 Vertretern aus West-Berlin (Stimmrecht bis 1990 eingeschränkt). Die Landesregierungen können entsprechend der Einwohnerzahl ihrer Bundesländer zwischen drei und fünf Mitglieder in den Bundesrat entsenden. Je nachdem, welche Parteien die Landesregierungen bilden, können sich in Bundestag und Bundesrat unterschiedliche Mehrheiten ergeben. Der Bundesratspräsident ist nach dem Grundgesetz zugleich Stellvertreter des Bundespräsidenten.
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