2024/2025 – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/tuebingen-macht-blau/41889.html
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Uniklinikum – Energieberatung für Mitarbeitende Februar 2024: Projektabschluss KLIMAfit Januar
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Uniklinikum – Energieberatung für Mitarbeitende Februar 2024: Projektabschluss KLIMAfit Januar
Tübinger Gastronomen, die von Einwegverpackungen auf Mehrweg-Systeme umstellen, können dafür ab sofort einen städtischen Zuschuss beantragen. Beim Kauf von Mehrweggeschirr und Gewerbespülmaschinen übernimmt die Universitätsstadt Tübingen bis zu 75 Prozent der Kosten. Den Antrag, die Förderrichtlinien und weitere Informationen gibt es unter www.tuebingen.de/mehrweg.
Januar 2021 in Kraft tritt.
In Tübingen begann vor 200 Jahren die erste amtliche Erfassung von Grund und Boden. Wesentlichen Anteil daran hatten der Wissenschaftler Johann Gottlieb Friedrich von Bohnenberger und der Mechanikus Johann Wilhelm Gottlob Buzengeiger. Über deren fruchtbare Zusammenarbeit spricht Jörg Wagner. Zu seinem Vortrag sind alle Interessierten herzlich eingeladen
Januar 2019 im Stadtmuseum zu sehen ist.
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Deshalb hat die Stadt Tübingen im Januar 2010 einen Vertrag unterschrieben.
Januar 2025 seine neue Sonderausstellung „Turm in Flammen!
Januar 2024, um 19 Uhr in der Aula Mensa Uhlandstraße statt.
Januar 2025, und dauern zwei bis drei Wochen.
Die Tübinger Verpackungssteuer ist im Wesentlichen rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden, nachdem die Universitätsstadt Tübingen Revision gegen das Normenkontrollurteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim eingelegt hatte.
Januar 2022.
Nach der Sommerpause geht das Bilderbuchkino der Stadtbücherei in eine neue Runde. Einmal im Monat wird die Zweigstelle Waldhäuser-Ost zum Kinosaal: Auf einer Leinwand sind die Bilder aus den Büchern zu sehen, und gleichzeitig werden die Geschichten dazu vorgelesen. Zum ersten Termin sind alle Kinder zwischen drei und fünf Jahren herzlich eingeladen
Januar 2017: Die fabelhafte Entdeckung einer kleinen Weisheit von großer Bedeutung
Die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert werden miteinander multipliziert und ergeben den Grundsteuerwert (bislang Einheitswert). Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.
Januar 2022 250 Euro pro Quadratmeter. Der neue Hebesatz liegt bei 350 Prozent.