Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 483-5 „ehemaliges RAW- GelÀnde“ und Betroffenenbeteiligung Zur Auslegung: Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 13.03.2025 beschlossen: Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483-5 „ehemaliges RAW GelÀnde“ und die BegrÃŒndung/ UmweltprÃŒfung- GOP werden in der vorliegenden Form gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483-5 „ehemaliges RAW GelÀnde“ und die BegrÃŒndung/UmweltprÃŒfung sind gemÀß § 3 Abs. 2 BauGB fÃŒr die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfÃŒgbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsÃŒblich bekannt zu machen. WÀhrend der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geÀnderten Planinhalten abgegeben werden. Die von der Änderung des Entwurfs berÃŒhrten Behörden und sonstigen TrÀger öffentlicher Belange sind erneut gemÀß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und ÃŒber die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die Änderungen wurden im Planteil A und B gekennzeichnet. Die Anlagen wurden aktualisiert. Hinweise: Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-5 und die BegrÃŒndung mit UmweltprÃŒfung und den nach EinschÀtzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemÀß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom 31.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025 veröffentlicht. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemÀß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusÀtzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg wÀhrend der Dienstzeiten montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr fÃŒr alle Personen zur Einsicht öffentlich aus. Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zustÀndigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugÀnglich. Unterlagen: Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung: Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden. Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen: GemÀß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen wÀhrend der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch ÃŒbermittelt werden sollen: – durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder – ÃŒber die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder wÀhrend der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung ÃŒber den Bauleitplan unberÃŒcksichtigt bleiben können. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.
Entwurfs mit dem Stand Januar 2025 (PDF, 10.6 MB) BegrÃŒndung zum Bebauungsplan