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Neuer Nachname für Stieftochter? BGH lockert Anforderungen – Kruschel

https://www.kruschel.de/familie/neuer-nachname-fuer-stieftochter-bgh-lockert-anforderungen/

Wollen Stiefkinder einen neuen Nachnamen annehmen, ist die Zustimmung beider leiblicher Elternteile erfoderlich. Eine Ausnahme gab es bisher nur bei Gefährdung des Kindeswohls. Doch der BGH fasst die Voraussetzungen nun etwas weiter.
Das geht aus einem Beschluss von Ende Januar hervor, der nun in Karlsruhe veröffentlicht

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