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Die Betreuungsbehörde – FAQ | Landeshauptstadt Mainz

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Wenn eine erwachsene Person krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten nicht mehr erledigen kann und sie niemanden bevollmächtigt hat, kann vom Amtsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Januar 2023 ist der Abschluss einer sogenannten Vereinbarung zur Begleitung und Unterstützung

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